Was bedeutet eigentlich „Live-in“?

Die klassische Definition von „Live-in“ lautet: mit im Haushalt wohnend. Doch in der Realität unserer Vermittlungen bedeutet das meist viel mehr als nur „ein Zimmer im Haus“.

In den meisten Fällen bieten die Privathaushalte großzügige Wohnlösungen an – etwa eine eigene abgeschlossene Wohnung mit Bad und Küche, oft sogar mit separatem Eingang. Auf besonders weitläufigen Anwesen kann es sich auch um ein eigenes kleines Haus auf dem Grundstück handeln. In manchen Fällen wird eine Wohnung oder ein Haus in direkter Nähe zum Arbeitsplatz gestellt.

Wenn eine Stelle ausdrücklich mit Wohnraum angeboten wird – also als Live-in, nicht mit dem Zusatz „möglich“ – dann ist das Beziehen des Wohnraums verpflichtend. Das heißt aber nicht, dass Sie Ihre bisherige Wohnung direkt aufgeben müssen. Im Gegenteil: Viele Bewerber behalten ihren eigenen Wohnraum, zumindest für die Probezeit – und oft auch darüber hinaus. Das liegt auch daran, dass der zur Verfügung gestellte Wohnraum in der Regel kostenlos oder stark vergünstigt ist.

Bewerben für Live-in

Bewerben Sie sich in wenigen Minuten

Live-in Stellenangebote

Nur Stellen mit Wohnmöglichkeit im Haushalt oder auf dem Anwesen